Gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV (Glücksspielstaatsvertrag) ist das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet in Deutschland verboten. Hierzu gehören Casino-Spiele wie z.B. Roulette, Blackjack, Slots und Poker und ähnliche Spiele.
Grundsätzlich ist die Rückforderung aktuell für Verluste im Zeitraum 01.01.2018 – 30.06.2021 möglich.
Grundsätzlich ist eine Rückforderung bei allen Casinos mit Sitz in Malta oder Gibraltar denkbar, da diese bis zum 30.06.2021 ausnahmslos ohne Erlaubnis tätig waren, wenn Sie die nachfolgenden Spiele anboten: Roulette, Blackjack, Slots, Poker u.ä..
Ihr Anspruch bezieht sich auf Ihre Reinverluste (Einzahlungen – Auszahlungen).
Ja, Gewinne müssen von Ihren Verlusten abgezogen werden.
Ja, wir nehmen den Fall ab 600 EUR Reinverlust an.
Voraussetzung für eine Rückforderung Ihrer Spielverluste ist, dass diese z.B. durch Zahlungsbelege nachgewiesen werden können. Fragen Sie beim Online-Casino nach und fordern Sie eine Aufstellung der Ein- und Auszahlungen an.
Ja. Sie können auch selbst einen Anwalt mit der Rückforderung Ihrer Spielverluste vom jeweiligen Online-Casino beauftragen. Das Prozesskostenrisiko tragen Sie in diesem Fall aber zur Gänze selbst.
Nein. Verluste aus Sportwetten können nicht zurückgefordert werden.